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Verbraucherschutz und Tiergesundheit (3.39)
Der Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit kümmert sich um alle Belange, die mit dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier zu tun haben. Er ist für die Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung zuständig, kümmert sich um den Tierschutz und die Tierseuchenbekämpfung.
Bereichsleitung: Frau Dr. Rothe
Kontakt:
E-Mail: veterinäramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-347
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
Unsere Aufgaben:
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist der Bereitschaftsdienst
des Bereiches Verbraucherschutz und Tiergesundheit
über die Polizei Holzminden oder die kooperative Leitstelle in Hameln erreichbar.
Tierschutz
Der Bereich kümmert sich um den Tierschutz, d.h. er überprüft Tierhaltungen jeglicher Art, wie z.B. landwirtschaftlichen Nutztier- und Heimtierhaltungen, Tiergehegen, Zoofachgeschäften, gewerblichen Hundezuchten, aber auch Tiertransporten und Schlachtbetrieben nach tierschutzrechtlichen und tierschutzfachlichen Kriterien. Durch die Kontrollen der Haltungsbedingungen und des sachkundigen Umgangs mit den Tieren soll das Wohlergehen dieser sichergestellt werden.
Bei Verstößen gegen die Tierschutz-Vorschriften, werden die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um tierschutzwidrige Zustände abzustellen. Diese Maßnahmen können bspw. eine Beratung und Belehrung, eine konkrete Anordnung zur Abstellung der Mängel oder auch die Fortnahme von Einzeltieren oder ganzen Tierbeständen mit einer Untersagung der Tierhaltung sein.
In die Zuständigkeit des Bereiches fallen außerdem die Erteilung einer Reihe tierschutzrechlicher Erlaubnisse (u.a. nach § 11 Tierschutzgesetz) sowie die Ausstellung von Sachkundebescheinigungen (z.B. für die Betäubung von Schlachttieren) und Befähigungsnachweisen (z.B. für den Transport von Tieren). Die Amtstierärzte des Landkreises sind auch bei bau- und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Stallbauten tätig und beraten Bürger bei Fragen zum Tierschutz.
Pflichten von Tierhaltern
Laut Tierschutzgesetz muss jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Die Möglichkeit jedes Tieres zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit oder wiederholt erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, begeht eine Straftat.
Jeder Tierhalter muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Für eine Reihe von Tierarten sind in speziellen Verordnungen die Anforderungen zur Tierhaltung geregelt. Zusätzlich gibt es Leitlinien und Gutachten, die zur Beurteilung von Tierhaltungen herangezogen werden können.
Kontakt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-341
Mehr Informationen:
Tierseuchen
Im Aufgabengebiet Tierseuchenbekämpfung geht es um Prophylaxe und Bekämpfung von Tierseuchen und auf den Menschen übertragbarer Tierkrankheiten. So muss für den Fall des Ausbruchs einer hochansteckenden Tierseuche eine Krisenplanung vorgehalten werden, um eine schnelle Tilgung zu erreichen und die Weiterverbreitung in andere Tierbestände zu verhindern.
Registrierung von Nutztieren
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln oder Bienen müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden. Die Anträge auf Registrierung werden dort bearbeitet und weitergeleitet. Die Registrierung ist erforderlich, damit im Seuchenfall die Halter betroffener Tierarten informiert und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen schnell und effektiv umgesetzt werden können. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und ihrem Nutzungszweck – auch Hobbyhaltungen der genannten Tierarten sind zu melden. Bestandsveränderungen bei Rindern, Schweinen und zukünftig auch bei kleinen Wiederkäuern müssen an die HI-Tier-Datenbank gemeldet werden.
Die Registrierung ist kostenpflichtig. Sie erhalten mit der Registrierungsnummer einen Kostenbescheid.
Informationen zu einzelnen Tierseuchen
Über viele Tierseuchen und Tierkrankheiten können Sie sich auf der Internetseite "Informationen zur Tierseuchenbekämpfung" des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) informieren.
Kontakt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-347
Mehr Informationen:
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Durch die Organisation und Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der Hygieneüberwachung in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben soll gewährleistet werden, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und qualitativ einwandfreies Fleisch an die Verbraucher gelangt. Dabei wird die vor und nach der Schlachtung für Nutztiere vorgeschriebene Untersuchung von amtlichen Tierärzten durchgeführt bzw. überwacht.
Untersucht werden Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Kaninchen, Geflügel sowie Wild. Wenn die amtliche Untersuchung keine Abweichung ergeben hat, darf das Fleisch als Lebensmittel abgegeben werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die regelmäßige amtliche Überwachung der Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe. Dabei werden u.a. die räumlichen Voraussetzungen, die Einhaltung der Schlachthygiene und des Tierschutzes bei der Schlachtung überprüft.
Trichinenuntersuchung
Wildschweine und Schweine sowie andere Tiere (z.B. Pferde, Dachse, Bisam ...), die Träger von Trichinen sein können, müssen im Rahmen der Fleischuntersuchung auch auf Trichinen untersucht werden. Da es sich bei Trichinen um einen für den Menschen gefährlichen Parasiten handelt, soll durch diese Untersuchung die Übertragung auf den Menschen ausgeschlossen werden. Wildschweine und Schweine aus Hausschlachtungen müssen zur amtlichen Trichinenuntersuchung angemeldet werden.
Hausschlachtung
Eine Hausschlachtung liegt vor, wenn das Fleisch ausschließlich für den eigenen privaten häuslichen Gebrauch des Tierbesitzers bestimmt ist. Auch Hausschlachtungen müssen zur Fleischuntersuchung angemeldet werden.
Kontakt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-349
Mehr Informationen:
Lebensmittelüberwachung
Ein großer Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung besteht in der Überwachung von Betrieben, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Von den Lebensmittelkontrolleuren werden in den Betrieben auch routinemäßig sogenannte Planproben, wie auch Beschwerde- und Verdachtsproben entnommen. Diese werden dann in den verschiedenen Landesuntersuchungsämtern auf ihre Verkehrsfähigkeit hin untersucht.
Das Sachgebiet der Lebensmittelüberwachung nimmt zudem Stellung zu Bauvorhaben von Lebensmittelbetrieben hinsichtlich der Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen und ist auf Anfrage der Unternehmer auch im Vorfeld bei der Planung von Bau- und Umbaumaßnahmen beratend tätig.
Verbraucherbeschwerden werden von den Lebensmittelkontrolleuren entgegengenommen und vertraulich bearbeitet.
Eine persönliche Beratung von Verbrauchern und von Gewerbetreibenden ist nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Kontakt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-349
Mehr Informationen:
Tierkörperbeseitigung
Verstirbt ein Tier, muss dieses ordnungsgemäß entsorgt werden. Das betrifft sowohl Heim- als auch Nutztiere und auch einige Abfälle tierischer Herkunft (z.B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen). Wildtiere müssen nur bei besonderen Seuchenlagen in Beseitigungsanlagen entsorgt werden.
Für die sachgerechte Entsorgung des Tierkörpers oder von Abfällen ist ein Spezialbetrieb zuständig. Nur so können im Zuge der Tierseuchenbekämpfung festgestellte oder auch unbekannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teilen unschädlich gemacht werden.
Kontakt:
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-347
Mehr Informationen:
Information zur Tierkörperbeseitigung und Umgang mit tierischen Nebenprodukten
Niedersächsisches Hundegesetz
Im Rahmen des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) ist der Bereich für die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständig. Dazu prüft er u.a., ob Hundehalter den erforderlichen Sachkundenachweis erbringen.
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E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-341
Organisationseinheiten
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