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Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine reine Viruserkrankung der Schweine, egal ob Haus- oder Wildschwein. Menschen und andere Tierarten können sich nicht mit der Tierseuche infizieren. Dennoch sind die Folgen eines Ausbruchs schwerwiegend. Wird in einer Schweinehaltung der Ausbruch der ASP festgestellt, müssen alle Schweine des betroffenen Bestandes getötet werden. Darüber hinaus werden umfangreiche Restriktionsmaßnahmen eingeleitet.
Im September 2020 wurde die ASP zum ersten Mal bei Wildschweinen in Deutschland festgestellt. Im Juli 2021 kam es erstmals zu Ausbrüchen bei Hausschweinen in Brandenburg. Der erste Ausbruch in Niedersachsen wurde im Juli 2022 im Landkreis Emsland festgestellt. Hier war ein Hausschweinebestand betroffen.
Präventionsmaßnahmen wie u.a. das Einhalten wirksamer Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen jeder Größe sollen einen Ausbruch und eine Ausbreitung verhindern. Neben den Schweinehaltern kann jeder Einzelne dazu beitragen, das Risiko einer Einschleppung der ASP in den Landkreis Stade zu minimieren:
- Keine Erzeugnisse, die Schweinefleisch enthalten, aus Regionen mitbringen, die von der ASP betroffen sind
- Tiere nicht mit Speiseabfällen oder Schlachtabfällen füttern
- Keine Speisereste in der Natur zurücklassen
- Reiseproviant nur in geschlossenen Müllbehältern entsorgen
- Keine Tierhaltung unaufgefordert betreten
An wen muss ich mich wenden?
Sollten Sie den Verdacht eines Ausbruchs der ASP haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das zuständige Veterinäramt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Internetseite LAVES Niedersachsen - Informationen ASP
Leitfaden Biosicherheit in der Schweinehaltung
Postanschrift:
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Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
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