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Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Alle Kinder, die bis einschließlich 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schulpflichtig. Ein jüngeres Kind kann, bei entsprechender Entwicklung, auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der zuständigen Grundschule, vorzeitig in die Schule aufgenommen werden.
Anmeldung:
Eltern melden ihr Kind in der für ihren Wohnbezirk zuständigen Grundschule an. Der Anmeldetermin wird durch den Schulträger in ortsüblicher Weise bekanntgegeben.
Wünschen Eltern den Besuch einer anderen Grundschule, muss ein Ausnahmeantrag eingereicht werden (bei der zuständigen und bei der gewünschten Schule). Unabhängig davon erfolgt zunächst die Anmeldung, wie oben beschrieben.
Kontakt:
Frau Schmitz
E-Mail: kjg@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-460
Frau Verwohlt
E-Mail: kjg@landkreis-holzminden.de
Telefon: 05531 / 707-460
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Gesundheitsamt
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Böntalstraße 32 in Holzminden
Schuleingangsuntersuchung (SEU):
Die SEU ist, laut Niedersächsischem Landesschulgesetz, für alle Kinder verpflichtend (Rechtsgrundlage).
Das Team des Bereiches der Kinder- und Jugendgesundheit untersucht die Kinder vor der Einschulung.
Die SEU dient dazu Gesundheits- und Entwicklungsauffälligkeiten, die die Lernfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen könnten, zu erkennen und individuelle Lösungen für einen optimalen Schulstart Ihres Kindes zu finden.
Die Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Sie haben in diesem Punkt eine beratende Funktion.
Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso, wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen in anonymisierter Form, d. h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen.
Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt weitergegeben.
Was "passiert" bei der SEU?
Die Schuleingangsuntersuchung beinhaltet u.a. eine Überprüfung des Hör- und Sehvermögens, eine Untersuchung der Sprachentwicklung, der Motorik, sowie der Wahrnehmung und der Konzentrationsfähigkeit. Eine körperliche Untersuchung schließt sich an. Im Anschluss findet eine Beratung der Erziehungsberechtigten zur Schulempfehlung statt. Die aufnehmende Schule erhält eine Empfehlung zur Einschulung mit Informationen zu spezifischen Bedürfnissen oder Unterstützungsbedarf.
Wie erhalten Sie einen Termin zur SEU?
Erstmalig zum Schuljahr 2024 / 2025 erfolgt die Terminvergabe ausschließlich über das Online Portal auf der Internetseite des Landreises Holzminden.
Sie erhalten rechtzeitig ein Informationsschreiben mit dem Anmeldelink und einem QR-Code zur Freischaltung des Terminkalenders.
Im Falle einer Zweituntersuchung ist eine Anmeldung über das Portal nicht möglich. Sie erhalten von uns eine separate Einladung.
Zur SEU bringen Sie bitte mit:
- Zeit, um gemeinsam in entspannter Atmosphäre die Untersuchung durchzuführen
- Das Vorsorgeheft mit den U-Untersuchungen
- Den Impfausweis bzw. die Impfbescheinigungen
- Ggf. vorhandene Brille, Hörgerät und andere Hilfsmittel Ihres Kindes
- Ggf. vorhandene ärztliche und therapeutische Berichte Ihres Kindes
