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BTV (Blauzungenkrankheit)
Die Blauzungenkrankheit ist eine für Menschen ungefährliche Viruserkrankung der Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Wildwiederkäuer). Sie tritt überwiegend bei feuchtwarmen Wetter im Herbst auf und wird ausschließlich über 1–3 mm kleine, gedrungene Mückenarten – sogenannte Gnitzen – übertragen. Die Gnitzen sind hauptsächlich zwischen Abend- und Morgendämmerung aktiv und befallen vor allem Tiere im offenen Gelände. Gnitzen sind seltener in festen Gebäuden anzutreffen.
Neben infizierten Tieren ohne Krankheitserscheinungen können auch deutlich erkrankte Tiere festgestellt werden. Klinische Erkrankungen gibt es häufiger bei Schafen als bei Rindern. Typische Symptome sind entzündlich gerötete Augen, massive entzündliche Veränderungen im Maulbereich, Kopfschwellungen, hohes Fieber, oft in Verbindung mit Lungenentzündungen und Aborte. Häufig ist das Euter teilweise bläulich verfärbt, bei Schafen auch die Zunge. Todesfälle sind insbesondere bei Schafen aber auch bei Rindern nicht auszuschließen. Häufig wird vermehrt nur akut hohes Fieber, bei Milchkühen verbunden mit einem drastischen Milchrückgang, festgestellt. Insbesondere bei Jungrindern ist die Abortrate sehr hoch. Schwer infizierte Tiere sind oft dauerhaft leistungsgemindert.
Einen guten Schutz gibt die Schutzimpfung. Dabei ist aber auch eine Wirkung gegen den richtigen Serotypen wichtig (s. Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veteterinärmedizin).
Aktuelle Gefährdungslage durch BTV 3
Der Serotyp 3 des Blauzungenvirus ist in Europa in der Vergangenheit in Italien / Sizilien aufgetreten. Zudem wurde er auch in Nordafrika (Tunesien) und in Israel festgestellt. Im September 2023 wurde dieser Stamm dann in den Niederlanden festgestellt, danach auch in Belgien. Im Oktober 2023 erfolgte der Nachweis bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen sowie auch in mehreren Landkreisen in Niedersachsen. Es waren Schafe betroffen, teilweise jedoch auch Rinder.
Aufgrund der Feststellungen wurden die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch Bremen zum infizierten Gebiet erklärt. Mittlerweile haben alle Bundesländer den Status "seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV" verloren. Dieses führt zu Verbringungsbeschränkungen. Die Regelungen werden nachfolgend stark zusammengefasst dargestellt. Im Detail sind sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) dargestellt.
- Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden innerhalb von Deutschland: Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen und anderen empfänglichen Tieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden.
- Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Kameliden in die Niederlande und nach Belgien: Es gelten keine BTV3-spezifische Anforderungen für die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen sowie Kameliden, Cerviden und anderen Huftieren. Kranke bzw. aktuell infizierte Tiere dürfen nicht verbracht werden.
- Verbringen von Zucht- und Nutzrindern in BTV-freie EU-Mitgliedstaaten und Drittländer: Für die Verbringung in freie EU-Mitgliedstaaten und Drittländer existieren weitere Regelungen. Zudem sind zum Teil auch Schutzmaßnahmen beim Transport zu ergreifen.
Stellungnahme der StiKo Vet vom 01.07.2024
Es wird erwartet, dass der aktuelle BTV-3-Ausbruch, der sich seit September 2023 von den Niederlanden her über Teile Nordrhein-Westfalens, Niedersachsens, Bremens und Rheinland-Pfalz ausgebreitet hat, im laufenden Jahr erhebliches Tierleid bei empfänglichen Wiederkäuern und wirtschaftliche Schäden zu verursachen droht.
Die Impfung gegen BTV bietet den einzigen sicheren Schutz der Tiere vor einem schweren Verlauf und sollte bis zum Beginn der Hauptflugzeit der übertragenden Gnitzen im Sommer abgeschlossen sein. Mit der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit ist die Anwendung von drei Inaktivatimpfstoffen mit einer BTV-3 Komponente zum Schutz empfänglicher Tiere gestattet.
Die StIKo Vet empfiehlt, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten sowie angrenzenden Regionen stehen, unverzüglich mit einem der Impfstoffe zu impfen. Es wird erwartet, dass BTV-3 sich über die aktuell betroffenen Gebiete hinaus ausbreiten wird. Eine Impfung empfänglicher Wiederkäuer ist daher auch in Regionen sinnvoll, die geografisch weit von aktuell betroffenen Gebieten entfernt sind. Weiterführende Informationen sind in der Stellungnahme der Ständigen Impfkommission Veteterinärmedizin zu finden. Auf der Webseite der Niedersächsischen Tierseuchenkasse finden Sie zudem weitere Informationen zum aktuellen Beihilfeantrag der Tierseuchenkasse (TSK).
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