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Fleischhygiene- und Lebensmittelüberwachung
Dass Lebensmittel sicher sind und der Verbraucher durch ihr Aussehen und die Angebotsform nicht getäuscht wird, liegt in erster Linie in der Verantwortung der Lebensmittelunternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Produkte in allen Produktions- und Verarbeitungsstufen den rechtlichen Vorgaben entsprechen.
Ob die Verbraucherschutzbestimmungen durch die Betriebe eingehalten werden, wird in Niedersachsen von den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert. Die Kontrolle der Lebensmittel produzierenden Betriebe erfolgt meist unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der jeweiligen Lebensmittel als auch nach den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.
Aufgabe der Fleischhygieneüberwachung ist die Organisation und Durchführung der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches und qualitativ einwandfreies Fleisch an die Verbraucher gelangt.
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