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Pferdetransporte
Allgemeine Informationen
Wenn Pferde oder Ponys – z. B. wegen Verkaufs, zur Teilnahme an Turnieren oder zur Fahrt in den Urlaub – in andere EU-Mitgliedstaaten verbracht werden sollen, wird ein amtstierärztliches Attest benötigt. Dafür muss das Pferd vor Ort amtstierärztlich untersucht werden. Es muss gesund, frei von übertragbaren Krankheiten und transportfähig sein, damit das sogenannte TRACES-Attest ausgestellt werden kann.
Für die Anmeldung steht der Vordruck „Anmeldung eines Pferdes zum Transport in einen EU-Mitgliedstaat“ zur Verfügung. Dieses Formular muss drei Werktage vor dem geplanten Transport vollständig ausgefüllt beim Veterinäramt vorliegen. Eine Amtstierärztin setzt sich dann mit dem Pferdehalter zur Vereinbarung des Vor-Ort-Termins in Verbindung.
Das TRACES-Attest ist zwar ab Ausstellung 10 Tage gültig. Jedoch gilt das entsprechend ausgestellte TRACES-Attest nur für den Transport bis zum im Attest angegebenen Bestimmungsort, nicht jedoch mehr für die Rückreise zum Herkunftsort.
Demnach muss für die Rückreise nach Deutschland grundsätzlich ein neues TRACES-Attest von der jeweils zuständigen Behörde des Aufenthaltsortes ausgestellt werden. Dieses sollte rechtzeitig bei der für den Aufenthaltsort zuständigen Behörde beantragt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt bzw. das Veterinäramt des Veranstaltungsortes.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
Zuständige Stelle
Die Veterinärbehörden der Landkreise sind zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen
- Folgende Nachweise und Erklärungen sind für eine Zulassung des Typ 1 notwendig:
- Nachweis über ausreichend und geeignetes Personal
- Nachweis über ausreichende und angemessene Ausrüstung
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter in den letzten drei Jahren keine ernsten Verstöße gegen das gemeinschaftliche und/oder einzelstaatliche Tierschutzrecht begangen haben
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertreter bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
- Folgende Nachweise sind zusätzlich für eine Zulassung des Typ 2 notwendig:
- Befähigungsnachweise für sämtliche Fahrer und Betreuer, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Gültige Zulassungsnachweise für sämtliche Straßentransportmittel, die für lange Beförderungen eingesetzt werden
- Nachweis, dass Sie die Bewegungen Ihrer Straßenfahrzeuge verfolgen und aufzeichnen sowie ständigen Kontakt zu den Fahrern halten können
- Notfallpläne, die in dringenden Fällen zum Tragen kommen
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Bearbeitungsgebühren nach Zeitaufwand an. Bitte erkundigen Sie sich bei den genannten Ansprechpartnern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung muss rechtzeitig vor Anschaffung des Tieres erfolgen.
Rechtsgrundlage
Tierschutztransportverordnung VO (EG) Nr. 1/2005
