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Trichinenproben
Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und Dachsen
Erlegte Wildschweine und Dachse unterliegen der Trichinenuntersuchung. Von allen erlegten Wildschweinen und Dachsen sind die erforderlichen Proben zu entnehmen und in einer vom Landkreis Holzminden, Verbraucherschutz und Tiergesundheit benannten Trichinenuntersuchungsstelle untersuchen zu lassen. Die Proben dürfen nur von einem Tierarzt oder speziell für diese Tätigkeit beauftragten Jägern entnommen werden.
Für eine Beauftragung zur Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag,
- Nachweis der entsprechenden Sachkunde (behördliche Schulung) und
- Kopie des gültigen Jagdscheins.
Eine ausreichende Sachkunde kann nur durch die Teilnahme an einer vom Landkreis Holzminden organisierten Schulung nachgewiesen werden.
Die Proben werden in Trichinenuntersuchungslaboren des Landkreises Holzminden auf Trichinen untersucht. Die dafür benötigten Wildursprungsscheine und die dazugehörigen Wildmarken müssen vom Pächter eines Reviers beim Landkreis Holzminden erworben werden.
Die Information über das Ergebnis erfolgt per E-Mail oder per Fax durch das Untersuchungslabor spätestens im Laufe des Folgetages der Untersuchung.
Postanschrift:
Landkreis Holzminden
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Postfach 1353
37593 Holzminden
Gebäude:
Hinter den Höfen 3 in Holzminden
Voraussetzungen für die Übertagung der Probenahme:
Die Übertragung der Probenahme wird auf Antrag vom Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit erteilt, wenn der Jäger seinen Wohnsitz im Landkreis Holzminden hat oder das zu untersuchende Wild in einem Jagdbezirk des Landkreises erlegt wird. In diesen Fällen kann die Untersuchung auf Trichinen beim Landkreis Holzminden erfolgen. Es müssen folgende Nachweise mit dem Antrag zur Einsicht/ in Kopie vorgelegt werden:
- Nachweis des Besitzes eine gültigen Jahresjagdscheins (Zuverlässigkeit)
- Nachweis der Teilnahme an einer anerkannten Schulung zur Trichinenprobenahme
In welchen Fällen dürfen die Proben entnommen werden:
- Die Entnahme der Proben zur Untersuchung auf Trichinen darf nur bei Wildschweinen und Dachsen erfolgen, die im eigenen Haushalt verwendet oder in geringen Mengen direkt an den Verbraucher oder an Betriebe des Einzelhandels, z.B. Gaststätten (im Umkreis von max. 100 km um den Wohnort des Jägers oder den Erlegungsort des Wildes) abgegeben werden.
- Wildschweine, bei denen bedenkliche Merkmale festgestellt oder die an den Wildhandel abgegeben werden, unterliegen der amtlichen Fleischuntersuchung. In diesen Fällen ist der Jäger nicht berechtigt, die Trichinenproben zu entnehmen. Der Landkreis Holzminden ist dafür in zahlreiche Fleischuntersuchungsbezirke aufgeteilt, in denen das zuständige amtliche Personal in diesen Fällen die amtliche Untersuchung und die amtliche Probenahme übernimmt.
Pflichten des Probenehmers:
- Der Tierkörper der Wildschweine bzw. Dachse ist mit einer Wildmarke zu kennzeichnen.
- Die Nummer der Wildmarke ist von dem Jäger auf dem Wildursprungsschein einzutragen und auch auf der Probenverpackung zu vermerken.
- Der Wildursprungsschein muss unbedingt vollständig, deutlich leserlich und korrekt ausgefüllt werden und mit der Probe zusammen bei der Untersuchungsstelle abgegeben werden. Die Angaben des Jägers beziehen sich auf den beauftragten Jäger, der die Probe entnommen hat und die Verantwortung für die Untersuchungspflicht auf Trichinen trägt.
- Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung liegen für Jäger, denen die Probenahme übertragen worden ist, bei 10€ pro Probe. Die Gebühren sind bei der Abgabe der Proben bar zu entrichten.
- Der Wildursprungsschein besteht aus einem Original und zwei Durchschriften. Das Original verbleibt in der Behörde/ amtlichen Untersuchungseinrichtung. Der Jäger erhält das Untersuchungsergebnis nach Abschluss der amtlichen Untersuchung sowie die beiden Durchschriften. Die erste Durchschrift verbleibt bei einer Abgabe am Stück. Die zweite Durchschrift hat der Jäger zwei Jahre lang aufzubewahren.
- Der beauftragte Jäger ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Transport der Proben zu einer der bekannt gemachten Trichinenuntersuchungsstellen im Zuständigkeitsbereich vom Landkreis Holzminden zu organisieren. Bei längerer Zwischenlagerung ist die Probe unbedingt gekühlt aufzubewahren.
- Der beauftragte Jäger trägt die Verantwortung für das zu untersuchende Wildschwein/ den zu untersuchenden Dachs. Das Stück muss bis zum Abschluss der Untersuchung im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Holzminden verbleiben und darf erst nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses an Dritte weitergegeben oder für den Eigenbedarf genutzt werden.
