Landkreis Holzminden

Inhaltsbereich

Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

zuklappen
3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).

Allgemeine Informationen

Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.

Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.

Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.

Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:

  • Vor 1953: 19.01.2033
  • 1953 bis 1998: Frist bereits abgelaufen
  • 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • 2002 bis 2004:19.01.2027
  • 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • 2008: 19.01.2029
  • 2009: 19.01.2030
  • 2010: 19.01.2031
  • 2011: 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013:  19.01.2033

Hinweise:

  • Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
  • Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
  • Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt in dem/der Sie wohnen. 

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein in einer anderen Behörde ausgestellt wurde
  • Landwirtschaftlichen Nachweis für den Erhalt der Klasse T
  • Ärztliche Gutachten, wenn die Klasse 2(C/CE) mit umgeschrieben werden soll
  • Antrag (siehe Formular)
Welche Gebühren fallen an?
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
zurück