Landkreis Holzminden

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Altlastenkataster: Auskunft

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2.66 Bodenschutzbehörde
2.66 Umwelt- und NaturschutzHinter den Höfen 5
37603 Holzminden


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig


Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, die Allgemeinheit und insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Diese könnten sein: z.B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis - Untere Bodenschutzbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • Eigentumsnachweis für das angefragte Grundstück (Kopie Grundbuchauszug), oder
  • eine Vollmacht des Grundstückseigentümers, oder
  • eine Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Vollzugsbehörde,
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte,
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. Auskünfte werde nur schriftlich erteilt. Es fallen Gebühren nach dem gültigen Kostentarif der Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung) an. Als Bemessungsgrundlage ist der für die Bearbeitung benötigte Zeitaufwand zu berücksichtigen. Um diesen so gering wie möglich zu halten, wird empfohlen, die erforderlichen Unterlagen nur vollständig einzureichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten. Wenden Sie sich mit Fragen bitte an die zuständige Stelle.

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