Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12
und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine
Hochschulre
Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann.
Die Berufsoberschule führt zur fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat.
Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann.
Die Berufsoberschule vermittelt neben berufsorientierten Fachkenntnissen auch allgemeinbildende Kenntnisse.
Es werden Klassen der Fachrichtungen:
geführt.
Eine erste Beratung erhalten Sie bei Ihrer berufsbildenden Schule.
Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen bei der von Ihnen ausgewählten Berufsoberschule ein.
Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.
Die berufsbildende Schule, an der Sie die Berufsoberschule absolvieren möchten.
In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:
Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden.
Ein Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule (Schulsekretariat) oder als Download-Link auf der Homepage dieser berufsbildenden Schule.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März eines Jahres.
verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein