Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Inhaltsbereich
Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU
| 3.39 Tiergesundheit | |
| 3.39 Verbraucherschutz und TiergesundheitHinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-341 Telefon: 05531 707-348 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES
Zuständige Stelle
Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES
Voraussetzungen
Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Kopie des Ausweisdokuments
