Für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung oder Zustimmung der zuständigen Behörde.
Inhaltsbereich
Aufgrabung im öffentlichen Raum beantragen
| 2.67 Straßenmeisterei | |
| Dezernat 2 Bauen, Bildung und KreisentwicklungStraßenmeisterei Warteweg 1 37627 Stadtoldendorf |
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine öffentliche Straße über den Gemeingebrauch hinaus nutzen oder Arbeiten an der Straße durchführen möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis oder die Zustimmung des zuständigen Trägers der Straßenbaulast.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Straßenbaubehörde bzw. der Träger der Straßenbaulast der betroffenen öffentlichen Straße.
Voraussetzungen
- Die Aufgrabung betrifft eine öffentliche Straße, einen öffentlichen Weg oder einen öffentlichen Platz.
- Weitere Anforderungen können sich aus den Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der zuständigen Kommune ergeben.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren anfallen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung oder der kommunalen Satzung der zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Satzungen
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.
