Wenn Sie einen Tierversuch leiten, müssen Sie Aufzeichnungen über den Tierversuch führen und auf Verlangen der Behörde vorlegen.
Inhaltsbereich
Aufzeichnungen zu Tierversuchen Entgegennahme
Allgemeine Informationen
Für die Durchführung eines Tierversuches müssen Sie bestimmte Auflagen beachten. Dazu gehört auch auf Verlangen des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV) Unterlagen zu dem Versuch vorzulegen.
Die Aufforderungen, dem TLV Unterlagen zu einem Tierversuch vorzulegen, können Sie u.a. bereits mit dem Genehmigungsbescheid des Versuchsvorhabens (Zwischenbericht / Abschlussbericht), im Verlauf des Versuches durch Tierversuchsänderungsbescheide oder im Rahmen von Verwaltungsanhörungen sowie nach Abschluss des Tierversuchs erhalten.
Verfahrensablauf
Die angeforderten Unterlagen können Sie online unter folgendem Link oder formlos per Post einreichen.
Der Ablauf des Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang der Unterlagen erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich und zweckdienlich, erhalten Sie Rückfragen oder eine Anhörung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
An wen muss ich mich wenden?
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Stelle
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Voraussetzungen
Berichte und Stellungnahmen sollen von Versuchsleiter und dessen Stellvertreter gezeichnet und nach Kenntnisnahme durch den Tierschutzbeauftragten im TLV eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informationen zur Art und Form der Unterlagen erhalten Sie mit der jeweiligen Anforderung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beginnend mit dem Abschluss des Tierversuchs
Bearbeitungsdauer
2 Woche(n) - 5 Jahr(e)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch