Patentanwältinnen/-anwälte,
* die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt
zu sein,
* die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Ze
Patentanwältinnen/-anwälte,
dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Patentanwaltskammer.
Patentanwaltskammer
nicht vorhanden