Landkreis Holzminden

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Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis

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1.32 Gewerbeangelegenheiten
1.32 Sicherheit und OrdnungNeue Straße 18
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-623
Telefon: 05531 707-430
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Keine


Allgemeine Informationen

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wer ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen bzw. betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt (teilweise) beim Landkreis Holzminden Bereich Sicherheit und Ordnung und bei den zuständigen Kommunen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Betriebskonzept
  • weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen
  • bei einer natürlichen Person:
    • Name,
    • Geburtsdatum und
    • Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird
  • bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung
    • Name der Firma,
    • Anschrift,
    • Nummer des Registerblattes im Handelsregister und
    • Sitz der Firma.
Welche Gebühren fallen an?

Nach Zeitaufwand, mindestens  300,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erlaubnis wird auf höchstens drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Die Erlaubnis für das Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeugs wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und für ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.

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