Es kann ein oder eine Praxistreuhänder oder Praxistreuhänderin für eine Steuerberatungspraxis bestellt werden.
Inhaltsbereich
Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Allgemeine Informationen
Soll die Praxis eines/einer verstorbenen Steuerberaters/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
An wen muss ich mich wenden?
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater
Welche Unterlagen werden benötigt?
schriftlicher Antrag (Original)
Welche Gebühren fallen an?
- :155,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Monat
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formloser Antrag möglich schriftlich oder per E-Mail