Landkreis Holzminden

Inhaltsbereich

Durchgeführte Instandsetzung melden

Teaser

Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren.

Allgemeine Informationen

Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

Verfahrensablauf

Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

An wen muss ich mich wenden?

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Zuständige Stelle

Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

Voraussetzungen

Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Welche Gebühren fallen an?

 Es fallen keine Kosten an

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Der Abschluss der Bearbeitung erfolgt sofort.

zurück