Landkreis Holzminden

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Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

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Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Allgemeine Informationen

Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

Verfahrensablauf
  • Sie zeigen den Unfall, die Betriebsstörung oder den Krankheits- oder Todesfall unverzüglich beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt an.
  • Die Anzeige kann je nach zuständiger Behörde telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über ein bereitgestelltes Formular erfolgen. Bei dringenden Ereignissen können Sie das Gewerbeaufsichtsamt zunächst telefonisch informieren und die erforderlichen Angaben anschließend ergänzen.
  • Sie übermitteln die erforderlichen Angaben zum Ereignis.
  • Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt prüft die Anzeige und fordert bei Bedarf weitere Angaben oder Unterlagen an.
An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Voraussetzungen

Sie müssen die Anzeige erstatten, wenn

  • bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ein Unfall oder eine Betriebsstörung zu einer ernsten Gesundheitsschädigung von Beschäftigten geführt hat oder
  • ein Krankheits- oder Todesfall eingetreten ist und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dieser durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verursacht wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Einzelfall kann die zuständige Behörde weitere Angaben oder Unterlagen anfordern, soweit diese für die Bearbeitung erforderlich sind.

Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Unfall, die Betriebsstörung oder den Krankheits- oder Todesfall unverzüglich anzeigen.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Anzeige. Ein Rechtsbehelf ist nicht vorgesehen.

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