Bestimmte technische Änderungen müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV, usw.) begutachtet werden:
· Änderung der Fahrzeug- oder Aufbauart
· Änderung von Hubraum oder Leistung
· Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
· Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
· Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutz-, Sattel-, Aufliege- oder Anhängelast
· Erhöhung der Fahrzeugabmessungen
· Änderung der Sitz-, Liege- oder Stehplatzzahl
· Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte
Diese technischen Änderungen müssen von der zuständigen Stelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
