Landkreis Holzminden

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Elterngeld beantragen

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4.51 Elterngeld
4.51 ElternserviceBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-322
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Elterngeld ist eine Familienleistung für Eltern innerhalb der ersten Entwicklungsphase ihres Kindes.
Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für die Familie zu nehmen. Das Elterngeld schafft einen
Ausgleich, wenn Mütter und Väter nach der Geburt des Kindes weniger oder gar nicht arbeiten.

Die Leistung orientiert sich am individuellen Einkommen vor der Geburt des Kindes. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatten.

Es gibt verschiedene Elterngeld-Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

Die Varianten können miteinander kombiniert werden.

Auch Alleinerziehende können die verschiedenen Varianten beantragen.

Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Den Zeitraum für den Sie Elterngeld beantragen, können Sie im Rahmen der Elterngeldvorschriften selbst bestimmen. Wobei das Basiselterngeld nur innerhalb der ersten 14. Lebensmonate bezogen werden kann. Danach ist nur noch der Bezug von ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonusmonaten möglich.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich und kann erst nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sind auf dieser Seite zu finden und auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständig ist in der Regel die Elterngeldstelle der Stadt bzw. des Landkreises Ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes.

Für Bewohner des Landkreis Holzminden ist der Landkreis Holzminden zuständig.

Ansprechpartner/innen

Antragsbearbeitung Allgemein
Frau  Koch, Telefon-Nr: 0 55 31 / 707-322

Die Zuständigkeit richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens vom Antragsteller.


Buchstabe A-I
Herr Schöl, Telefon: 05531 707-229

Buchstabe J-S
Frau Fahnenstich, Telefon: 05531-707-898


Buchstabe T-Z
Frau Krull, Telefon: 05531 707-226

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr

und Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr

Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.  
  • Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
  • Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsbescheinigung Ihres Kinde im Original mit dem Zusatz “zur Beantragung von Elterngeld”

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

Rechtsbehelf
  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie:

  • auf der Seite des Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
  • in der Broschüre Elterngeld und Elternzeit (Herausgeber BMfSFJ). Diese kann Ihnen auf Anforderung zugesandt warden.
  • als Hilfe zur Berechnung von Elterngeld können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundsfamilienministeriums nutzen.
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