Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt.
Sie planen eine Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ und haben weder einen
Wohnsitz, noch e
Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Sie planen eine Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ und haben weder einen Wohnsitz, noch eine berufliche Niederlassung in Deutschland. Dann sind Sie verpflichtet diese Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Dies gilt jedoch nur wenn seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen ist.
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
§§ 12, 13 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG)