Sollten sich die Stempelplaketten lösen oder unleserlich geworden sein, müssen diese ersetzt, bzw. die Kennzeichenschilder neu gesiegelt werden.
Inhaltsbereich
Erneuerung der Stempelplakette (Neusiegelung) auf dem (den) Kennzeichenschild(ern)
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung– nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Umkennzeichnung auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und die Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?
Seit dem 01.11.2000 sind Eurokennzeichen obligatorisch. Auch wenn nur die Stempelplaketten zu ersetzen sind, müssen ggf. beide Kennzeichenchilder in Eurokennzeichen getauscht werden.
