Die Herstellung und die wesentliche Änderung von Anlagen nach § 36 WHG, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der Wasserbehörde.
Inhaltsbereich
Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen
| 2.66 Wasserbehörde | |
| 2.66 Umwelt- und NaturschutzHinter den Höfen 5 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, an, oberhalb oder unterhalb von oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, ist eine Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Holzminden zu beantragen.
Anlagen können z.B. sein: Stauanlagen, Brücken, Stege, Überfahrten, Durchlässe, Gewässerkreuzungen mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahmen am Gewässer, Leitungstrassen parallel zum Gewässer, Verrohrungen, Uferbefestigungen oder Grundstückseinfriedungen.
Verfahrensablauf
Die Untere Wasserbehörde prüft Ihren vollständigen Antrag und nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhalten Sie eine Rückmeldung.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde
Hinter den Höfen 3
37603 Holzminden
wasser@landkreis-holzminden.de
05531/707-352 oder -426
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung den Online-Service.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten. Die Mindestgebühr beträgt 250,00 €.
