Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden
soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den
Vorschrift

| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Ausnahmeantrag (Entscheidung über die Befreiung von den Vorschriften über das Mindestalter) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
§§ 6, 10 und 74 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
sowie die dazu ergangenen Arbeitsanweisungen der Ministerien
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden, wenn eine unzumutbare Härte für die Betroffene/den Betroffenen vorliegt. Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.