Jeder, der ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte. Diese ist bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes zu beantragen. Die Fahrerkarte wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt hergestellt und – falls beantragt – innerhalb von 7 Werktagen zugesandt. Diese Karte ist nur 5 Jahre gültig und muss daher rechtzeitig neu beantragt werden.
Inhaltsbereich
Fahrerkarte (Erteilung / Verlängerung)
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Fahrerlöaubnisbehörde/ Führerscheinstelle
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
- Biometrisches Passbild
- Führerschein
- Ggf. vorhandene Fahrerkarte
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
