Landkreis Holzminden

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Fahrerlaubnis: Ersatz

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


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Wenn Ihr Führerschein

* verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,

* gestohlen wurde,

* unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr

Au

Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Führerschein

  • verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
  • gestohlen wurde,
  • unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,

benötigen Sie einen neuen Führerschein.

Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.

Voraussetzungen:

  • ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
  • Besitz einer Fahrerlaubnis

Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Ggf. Anzeige der Polizei
  • Antrag (siehe Formular)
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.

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