Landkreis Holzminden

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Fahrerlaubnis: Umschreibung - ausländische Fahrerlaubnis

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


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Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer

Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn

sie einen orden

Allgemeine Informationen

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt.

An wen muss ich mich wenden?

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Aufenthaltstitel/ Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • Ausländischer Führerschein
  • Anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
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