Landkreis Holzminden

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Fahrerlaubnis: Verlängerung – Fahrerlaubnis der Klassen C und D

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3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.

Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:

  • Klassen C1, C1E :
    • gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
    • nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
  • Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E : für fünf Jahre

Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

Fahrerlaubnisbehörde/ Führerscheinstelle

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Gültiger Personalausweis/ Meldebescheinigung
  • Biometrisches Passbild
  • 1-Hilfe-Bescheinigung
  • Sehtestbescheinigung (Klasse AM, A1, A2, A, B, BE)
  • Ärztliches Gutachten (nur für Klasse C & D erforderlich)
  • Augenärztliches Gutachten (nur für Klasse C & D erforderlich)
  • Ärztlicher Leistungstest (nur für Klasse D erforderlich)
  • Führungszeugnis (nur für Klasse D erforderlich)
  • bisheriger Führerschein
  • Antrag (siehe Formular)
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden .

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