Haben Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, zum Beispiel für Fahrten mit dem Taxi? Dann können Sie diese um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Inhaltsbereich
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine Beförderungsart erweitern
| 3.36 Fahrerlaubnis / Fahrerkarten | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) können Sie für verschiedene Beförderungsarten beantragen. Diese sind:
Fahrten mit
- einem Taxi
- einem Mietwagen
- einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
- einem Krankenwagen.
Wenn Sie eine dieser FzF besitzen, können Sie sie um weitere Beförderungsarten erweitern lassen.
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um eine weitere Beförderungsart schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei, insbesondere eine Kopie Ihrer vorhandenen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sowie die weiteren für die beantragte Beförderungsart erforderlichen Nachweise.
- Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft die eingereichten Unterlagen und ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung um die beantragte Beförderungsart erweitert.
An wen muss ich mich wenden?
Die zuständige Zulassungsstelle
Zuständige Stelle
Die zuständige Zulassungsstelle
Voraussetzungen
Bei der Erweiterung:
-
für Taxifahrten, Fahrten mit einem Mietwagen und Fahrten mit einem Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr:
- Sie verfügen über die notwendige Fachkunde.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens 2 Jahren einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
-
für Fahrten mit einem Krankenwagen:
- Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sie sind mindesten 19 Jahre alt.
- Sie besitzen seit mindestens einem Jahr einen EU-/EWR-Führerschein der Klasse B oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorhandene Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kopie
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
