Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Sie nach, dass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung über Ihren Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel weiterhin erlaubt ist.
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Fiktionsbescheinigung für einen Aufenthaltstitel beantragen
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| Dezernat 3 Integration, Verkehr, Verbraucherschutz und EigenbetriebeBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-732 E-Mail: auslaenderbehoerde@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Eine Fiktionsbescheinigung ist eine zeitlich begrenzte Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf ihres alten Aufenthaltstitels einen neuen beantragen, dann gilt Ihr Aufenthalt weiterhin als erlaubt. Sie können diesen Umstand mit einer Fiktionsbescheinigung nachweisen. Diese ist 3 bis 6 Monate lang gültig. Sie müssen sie regelmäßig verlängern lassen. Sie können so lange weiter Fiktionsbescheinigungen beantragen, bis endgültig über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden wurde.
Sie können die Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn
- über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, die Ausländerakte nicht vorliegt oder sonstige Verzögerungen der Bearbeitung auftreten,
- ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann oder
der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.
Verfahrensablauf
- Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch (per EMail) oder per Post beantragen. Reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie der oben genannten Unterlagen mit ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
- Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Zuständige Stelle
Örtlich zuständige Ausländerbehörde (Landkreise und größere Städte)
Voraussetzungen
- Sie haben einen (elektronischen) Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt
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Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf:
- Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D).
- Sie dürfen sich rechtmäßig ohne Visum in Deutschland aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt (Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika).
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Pass oder Passersatz.
- J e nach Art des beantragten Aufenthaltstitels und dem Zweck Ihres Aufenthalts können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Welche Gebühren fallen an?
- :13,00 EUR
für Erwachsene - :6,50 EUR
für Minderjährige
Gebührenfrei:
- Türkische Staatsangehörige, auf die das Assoziationsrecht EU-Türkei Anwendung findet
- Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte
- Resettlement-Flüchtlinge
- Ausländer und Ausländerinnen, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten
- Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie müssen das Visum jedoch vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist örtlich unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.
