Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen bewilligt wurden, so können Sie die Auszahlung der Fördermittel beantragen.
Inhaltsbereich
Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung auszahlen lassen
Allgemeine Informationen
Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.
Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.
Sobald die Förderungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
Verfahrensablauf
Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sobald Zuwendungen bewilligt sind, können Sie eine Auszahlung beantragen.
- Sie stellen einen Antrag auf Auszahlung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
- Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen oder lehnt ihn ab.
Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.
An wen muss ich mich wenden?
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Zuständige Stelle
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)
Voraussetzungen
- Die Zuwendungen müssen bereits bewilligt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Handelsregisterauszug
- Vollmacht des Projektträgers
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
- :bis 10.12.2025
Die Frist zur Antragstellung endet zum 10.12. des jeweiligen Zuwendungsjahres.
Bearbeitungsdauer
- :1 bis 3 Wochen
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 3 Wochen. Kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuwendung oder ein Teilbetrag darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zählungen benötigt wird. Die Anforderung ist zu begründen. Dabei ist mitzuteilen, inwieweit bereits erhaltene Teilbeträge verwendet wurden.