Landkreis Holzminden

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Gefährliche Abfälle entsorgen

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Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Allgemeine Informationen

Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und/oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten, wie zum Beispiel PCBs,
  • quecksilberhaltigen Abfällen,
  • asbesthaltigen Abfällen und  Altöl.
Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und   Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
An wen muss ich mich wenden?
  • öffentlichrechtliche Entsorgungsträger
Zuständige Stelle
  • öffentlichrechtliche Entsorgungsträger
Voraussetzungen

keine

Welche Gebühren fallen an?

Informationen zu möglichen Kosten erhalten Sie bei Ihrem öffentlichen Entsorger.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

keine

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