Die Anmeldung erfolgt mit dem kostenlosen "Niedersächsischen Servicekonto". Die Registrierung ist schnell und einfach erledigt und dient zukünftig als zentrale Anmeldung für weitere Online-Dienstleistungen der Kommunal- und Landesverwaltung Niedersachsen.
Für die Online-Belehrung ist zwingend das Bürgerkonto erforderlich. Das bedeutet, dass Mitarbeiter*innen von Unternehmen ein eigenes Konto mit einer privaten Email-Adresse erstellen müssen.
Die Inhalte der Schulung werden mit kurzen Animationsfilmen vermittelt. Eine Auswahl an verschiedenen Sprachen ist zu Beginn möglich.
Nach jedem Kapitel müssen Fragen im "Multiple-Choice-Verfahren" beantwortet werden.
Das komplette Verfahren dauert ca. 20 - 30 Minuten und ist für PC, Tablets oder Smartphones kompatibel.
Im Anschluss an die Belehrung müssen Sie die Gebühr in Höhe von 26,00 € an den Landkreis Holzminden per PayPal, Giropay, Lastschrift entrichten.
Arbeitnehmer, denen eine Kostenübernahmeerklärung ihres Arbeitgebers vorliegt, laden diese bitte im Antragsvorgang hoch. Die Gebühren werden dann direkt mit dem Arbeitgeber abgerechnet.
Für bestimmte Gruppen entfällt die Bezahlung z.B., wenn Sie im Rahmen eines Ehrenamtes oder Schülerpraktikums auf die Belehrung angewiesen sind.
In diesen Fällen muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden.
Diese gebührenfreie Bescheinigung ist dann nur im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit oder während des Praktikums gültig.
Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung erhalten Sie 5 - 7 Tage nach Zahlungseingang digital in die Postbox des niedersächsischen Servicekontos.
Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Sie darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Die Neuaufnahme der Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber bedeutet keine erstmalige Ausübung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes, auch dann nicht, wenn die Tätigkeit langjährig unterbrochen wurde.
Sollten Sie bereits an einer Belehrung des Gesundheitsamtes des Landkreises Holzminden teilgenommen und Ihre Bescheinigung verloren haben, können Sie sich bis zu 10 Jahre nach der Erstbelehrung eine gebührenpflichtige Abschrift der Erstbelehrung anfertigen lassen. Hierzu kontaktieren Sie bitte das Gesundheitsamt.