Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen
Behörde folgendes mit:
* die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
* das E

| 1.32 Jagd- und Waffenbehörde | |
| 1.32 Sicherheit und OrdnungNeue Straße 18 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-242 Telefon: 05531 707-327 Telefon: 05531 707-621 E-Mail: jagd-waffenbehoerde@landkreis-holzminden.de |
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Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.