Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen ersetzt werden.
Inhaltsbereich
Kennzeichen Ersatz wegen Beschädigung
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung– nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Umkennzeichnung auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über eine gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und die Personalausweise des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
