Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer
Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten,
müssen Sie bei der zustä

| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.
Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Alternativ:
Sollte eine bevollmächtigte Person die Zulassung für Sie übernehmen, zusätzlich:
Auf Minderjährige kann nur unter folgenden Voraussetzungen zugelassen werden:
Zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
bei Vereinen zusätzlich:
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II . Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.