Schulanlagen sowie die kreiseigenen Schulsportanlagen (Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen) sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die außerschulische Nutzung außerhalb der Schulzeiten regelt.
Inhaltsbereich
Kommunale Sportstätten und Schulanlagen
| 2.40 Bildung | |
| 2.40 Bildung und KulturBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Räume und Einrichtungen erfolgt auf Antrag. Dieser ist über die betroffene Schule beim Bereich Bildung und Kultur des Landkreises Holzminden zu stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist einen Monat vor der beabsichtigen Nutzung über die jeweilige Schule an den Landkreis Holzminden zu richten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Neben den Schulanlagen können auch die kreiseigenen Schulsportanlagen in der außerschulischen Zeit von Dritten, insbesondere von Sportvereinen, genutzt werden.
Die Vergabe der Nutzungszeiten für diese Schulsportanlagen wird jedoch in einigen Fällen von den örtlichen Samtgemeinde-/Gemeindeverwaltungen wahrgenommen.
Der folgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Schulsportanlagen des Landkreises entnehmen:
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Schulsportanlage(n) in |
Zuständig für die Vergabe |
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Bodenwerder (Schulzentrum): |
Stadt Bodenwerder |
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Delligsen (Schulzentrum): |
Flecken Delligsen |
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Bevern (Schulzentrum): |
Flecken Bevern |
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Eschershausen (Schulzentrum): |
Landkreis Holzminden |
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Holzminden: |
Landkreis Holzminden |
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Stadtoldendorf (Schulzentrum): |
Landkreis Holzminden |
