Landkreis Holzminden

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Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung

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2.61 Bauplanungsrecht
2.61 Bauaufsicht und DenkmalpflegeBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


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Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

* zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,

* umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,

* in

Allgemeine Informationen

Ein geschütztes Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung

  • zerstört, abgebrochen, zerlegt oder beseitigt,
  • umgestaltet oder sonst in seinem Bestand verändert,
  • in seinem Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend beeinträchtigt (z.B. durch Werbeeinrichtungen),
  • von seinem Standort entfernt werden.

Die Genehmigungspflicht betrifft auch

  • das nicht nur vorübergehende Entfernen von Zubehör eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, das mit diesem eine erhaltenswerte Einheit bildet sowie
  • die Errichtung, Veränderung und Beseitigung von baulichen Anlagen in der Umgebung eines unbeweglichen geschützten Kulturdenkmals, welche das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen können.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B. kann die Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen angeordnet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Beauftragten für die archäologische Denkmalpflege beim Landkreis oder der Gemeinde, der die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt.

Übersicht der unteren Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

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