Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen
Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und
Schöpfungskraft von hist

| 2.40 Kultur | |
| 2.40 Bildung und Kultur37639 Bevern |
|
Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.