Landkreis Holzminden

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Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz (DDR Unrecht) beantragen

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Sie möchten einen  Antrag auf Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz und Häftlingshilfegesetz stellen?

Allgemeine Informationen

Personen, die infolge eines Gewahrsams aus politischen Gründen in der DDR oder in anderen Ostgebieten nach dem Bundesvertriebenengesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.

Personen, die nach einer unrechtmäßigen Freiheitsentziehung in der DDR gerichtlich rehabilitiert wurden, erhalten auf Antrag eine Haftentschädigung sowie die Erteilung einer Bescheinigung über die Opfereigenschaft kommunistischer Gewaltherrschaft.

Ehemalige politische Häftlinge und deren Hinterbliebene können eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung nach dem Häftlingshilfegesetz beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) zu stellen.

Im Innenministerium des Landes Niedersachsen befindet sich die Beratungsstelle für Betroffene der SED-Diktatur.

Zuständige Stelle

Der Antrag auf Gewährung von Beschädigten-/ Hinterbliebenenversorgung ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) zu stellen.

Im Innenministerium des Landes Niedersachsen befindet sich die Beratungsstelle für Betroffene der SED-Diktatur.

Voraussetzungen

Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz erhalten Personen, die in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder im ehemaligen sowjetischen Sektor von Berlin oder in den deutschen Gebieten aus politischen und nach freiheitlich demokratischer Auffassung von ihnen nicht zu vertretenden Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dabei einen Gesundheitsschaden erlitten haben.

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