Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung.
Inhaltsbereich
Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
| 3.39 Tiergesundheit | |
| 3.39 Verbraucherschutz und TiergesundheitHinter den Höfen 3 37603 Holzminden Telefon: 05531 707-341 Telefon: 05531 707-348 E-Mail: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de |
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| Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Calenberger Straße 2 30169 Hannover Telefon: +49 5111200 E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.deHomepage: https://www.ml.niedersachsen.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Holzminden Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit.
Zuständige Stelle
LANDKREIS HOLZMINDEN
Bereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Bgm.-Schrader-Str. 24 | 37603 Holzminden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unterlagen, aus denen sich die Eignung zur Abnahme von Sachkundeprüfungen ergibt (z.B. der Nachweis über die Absolvierung eines entsprechenden Sachkundelehrgangs inkl. einer Prüfung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Anlage zu §1 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) entsprechend Ziffer XVII.1 an.
Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
- :3 Monate
§ 3 Absatz 5 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
