Landkreis Holzminden

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Unterstützung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung, ihren Müttern, Vätern, Personen- und Erziehungsberechtigten durch Verfahrenslotsinnen oder -lotsen beantragen

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4.59 Verfahrenslotsen
4.59 Präventive HilfenBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden
Telefon: 05531 707-766
Telefon: 05531 707-768
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Teaser

Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.

Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf

die Zusammenführun

Allgemeine Informationen

Sie werden durch das komplizierte System der Sozialleistungen „gelotst“.

Ab dem 01.01.2024 sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Vorfeld auf die Zusammenführung aller Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung unter dem „Dach der Jugendhilfe“ die Einrichtung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen vor. Diese haben einerseits die Aufgabe, die Jugendämter strukturell in ihrer inklusiven Ausrichtung und in Fragen des organisatorischen Verwaltungsumbaus zu beraten und andererseits auch die Aufgabe, anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche, junge Menschen und deren Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu informieren, zu beraten und durch Antragsverfahren bei unterschiedlichen Behörden zu begleiten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt.

Zuständige Stelle

Örtliches Jugendamt.

Welche Gebühren fallen an?
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