Landkreis Holzminden

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Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einschränken lassen

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1.30 Datenschutz
1.30 Justiziariat und KommunalaufsichtBürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden


Parkmöglichkeiten:
Gegenüber des Haupteinganges befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Weitere Parkmöglichkeiten an den umliegenden Straßen.
Behindertenparkplatz auf dem Parkplatz gegenüber des Einganges.
Anzahl: 35
Gebühren: ja

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


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Im Rahmen Ihrer datenschutzrechtlichen Selbstbestimmung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erwirken, dass Ihre personenbezogenen Daten nur noch gespeichert, aber grundsätzlich nicht mehr ohne Ihre Einwilligung verarbeitet werden dürfen.

Allgemeine Informationen

Betroffene Personen können von jeder Stelle, die personenbezogene Daten über Sie verarbeitet, verlangen, dass Ihre Daten nur noch gespeichert, aber grds. nur noch mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

• allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand

• physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

• Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse

• Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern

• Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer

• Grundbucheinträge

• Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten

• Zeugnisse

 Mit Ihrem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Sie vorerst verhindern, dass Ihre personenbezogenen Daten weiterhin verarbeitet werden. Sie können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung berufen.

Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt online oder schriftlich per Post bei der datenverarbeitenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie zuständige Behörde.

Über den untenstehenden Link gelangen Sie zum Online-Dienst, dem der Behördenfinder vorgeschaltet ist. Dort können Sie die Behörde auswählen, gegenüber der Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen wollen.

    Online-Dienst "Datenauskunft und Geltendmachung anderer Betroffenenrechte nach DSGVO"

    Verfahrensablauf

    Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten online oder schriftlich per Post geltend machen.

    Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online verlangen:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Landesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.

    • Hinweis: Für das Online-Formular müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Dafür müssen Sie im Onlinedienst die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung hochladen oder per Post an die Behörde übersenden.

    • Laden Sie die gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie das Formular ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.

    • Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung in der Regel via Mail oder auf Ihren Wunsch postalisch an Ihre Meldeadresse.

    Eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich verlangen:

    • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
    • Senden Sie Ihren Antrag mit den gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.

    Die öffentliche Stelle sendet Ihnen eine entsprechende Rückmeldung postalisch an Ihre Meldeadresse zu.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll.

    Zuständige Stelle

    Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre personenbezogenen Daten eingeschränkt verarbeiten soll

    Voraussetzungen

    Sie können die eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn Sie:

    • die Berichtigung falscher Daten verlangt haben solange die datenverarbeitende Stelle dieses Verlangen prüft,

    • Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben solange noch geprüft werden muss, ob nicht eventuell das Interesse der datenverarbeitenden Stelle überwiegt,

    • im Falle einer unrechtmäßigen Verarbeitung die Einschränkung ausdrücklich statt einer Löschung verlangen oder

    • die datenverarbeitende Stelle Ihre Daten zwar nicht mehr benötigt, Sie selbst diese aber noch für eigene Zwecke benötigen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Kopie Ihres Personalausweises 
    • Alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
    Welche Gebühren fallen an?

    Die Verwaltungsleistung ergeht grundsätzlich kostenfrei. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anträgen können Kosten entstehen; in diesen Fällen wird vorher darauf hingewiesen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich eingeschränkt werden, das bedeutet ohne schuldhafte Verzögerung seitens der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie die Einschränkung verlangt haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.

    Rechtsbehelf

    Sie können sich mit einer Rückfrage an die Behörde wenden, eine Beschwerde an den Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen richten oder vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.

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