Landkreis Holzminden

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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

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3.36 Zulassungsstelle
3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35
37603 Holzminden
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Allgemeine Informationen

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!

An wen muss ich mich wenden?

Zulassungsstelle Landkreis Holzminden

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Letzter Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
  • Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • Eine Vollmacht, wenn eine beauftragte Person die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragt
  • Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?

Handelt es sich um einen Diebstahl, ist die Polizei zu informieren und die Bescheinigung der Polizei über die Anzeigenerstattung vorzulegen.

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