Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Inhaltsbereich
Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben
Allgemeine Informationen
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen
- Landesprüfungsamt -
30163 Hannover
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Schriftliche Verzichtserklärung
Welche Gebühren fallen an?
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.