Landkreis Holzminden

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Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker abgeben

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Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

Allgemeine Informationen

Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Apothekerkammer Niedersachsen

- Landesprüfungsamt -

30163 Hannover

Voraussetzungen

Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftliche Verzichtserklärung

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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