Wilder Müll umfasst alle Abfälle, die mutwillig beliebig, insbesondere in der freien Natur außerhalb der angebotenen und zugelassenen Entsorgungsanlagen abgelagert werden.
Inhaltsbereich
Wilden Müll melden
| 2.66 Abfallbehörde | |
| 2.66 Umwelt- und NaturschutzHinter den Höfen 5 37603 Holzminden E-Mail: abfall@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
An wen muss ich mich wenden?
Leider ziehen „Wilde Müllablagerungen“ viele Nachahmer an. Wo einmal Müll, darunter zählen auch Gartenabfälle/Grünschnitt, abgelagert wurde, kommt immer wieder etwas dazu.
Es werden alle Arten von Müll/Abfällen in der Landschaft gefunden. Das ist nicht nur unschön, sondern beeinträchtigt je nach Abfallstoff die Umwelt (Boden, Wasser, Luft). Evtl. spielende Kinder und Tiere werden durch die Ablagerungen gefährdet.
Die natürliche Flora an diesen Stellen, wird durch die Ablagerung der fremden Stoffe unterdrückt und damit das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigt.
Hobbygärtner aufgepasst! Auf naturnahen Flächen bewirken abgelegte Grasschnitt- und Laubansammlungen eine massive lokale Nährstoffanreicherung, die die biotypischen Pflanzendecke mit der hier lebenden Tiergemeinschaft zerstört.
Gartenabfälle/Grünschnitt der illegal entsorgt wird, verstößt genauso wie die Entsorgung von anderen Abfällen gegen das Abfallrecht. Auch einen Verstoß gegen das Naturschutzrecht kann die Verwaltungsbehörde unter gewissen Umständen ordnungsrecht verfolgen und ahnden.
Bitte melden Sie jede von Ihnen beobachtete oder aufgefundene illegale Abfallentsorgung. Eine illegale Abfallentsorgung ist kein KAVALIERSDELIKT !!!!!
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.
Voraussetzungen
Sollte eine illegale Müllablagerung aufgefunden werden, wird zur Bearbeitung der Anzeige eine genaue Ortsangabe, Datum der Auffindung und bestenfalls ein Lageplan und Fotos benötigt. Hinweise auf einen Verursacher werden von der Unteren Abfallbehörde verfolgt.
Wilde Müllablagerungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus werden dem Verursacher die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Sofern kein Verursacher für die unerlaubte Müllablagerung ermittelt werden kann, fließen die anfallenden Kosten für die Beseitigung mit in die Gebührenkalkulation der Abfallwirtschaft ein und belasten somit jeden Haushalt über die veranschlagten Restmüllgebühren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Beschreibung des Fundortes
gegebenenfalls Fotos des Fundortes
