Bei der Zulassung eines kennzeichenpflichtigen Fahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Wunschkennzeichen erhalten.
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Wunschkennzeichen Reservierung
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Es ist möglich ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Sie können unabhängig von den Öffnungszeiten das passende Kennzeichen online reservieren. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Reservierung und Verlängerung der Kennzeichenreservierung nicht möglich ist. Wir bitten Sie, ausschließlich unseren Online Service zu nutzen.
Ein Kennzeichen darf maximal 8-Stellen haben (inkl. evtl. E- H- Saisonzusatz oder der Kombination aus E-/ H- und Saison)
Beispiele:
HOL-AB 123
HOL-A 1234
HOL-AB 12H
HOL-AB 12E
HOL-AB 1H (03-10) >>Saison März bis Oktober<<
HOL-A 123H
HOL-A 123 (11-02) >>Saison November bis Februar<<
Die Kennzeichenzusätze können und müssen nicht mit reserviert werden. Dies aber bei der Auswahl der Länge entsprechend beachten.
Sollten Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben, können Sie diese gerne im Vorfeld bei einem Anbieter Ihrer Wahl prägen lassen und bei Ihrem Termin direkt mitbringen.
Verfahrensablauf
Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf vorgesehen.
