Sie können einmalige Zuschüsse für wichtige persönliche Anlässe oder Urlaubs- und Ferienreisen für Ihr Pflegekind beantragen.
Inhaltsbereich
Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben für Pflegekinder beantragen
| 4.57 Pflegekinderdienst | |
| 4.57 Besondere Soziale Dienste und JugendpflegeBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |
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| 4.52 Wirtschaftliche Jugendhilfe | |
| Dezernat 4 Jugend, Gesundheit und SozialesBürgermeister-Schrader-Straße 24 37603 Holzminden |
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Allgemeine Informationen
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
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Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit und Klagefrist entnehmen Sie bitte dem Bescheid.
