Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Inhaltsbereich
Zuteilung Saisonkennzeichen
| 3.36 Zulassungsstelle | |
| 3.36 Straßenverkehr und OrdnungswidrigkeitenRehwiese 35 37603 Holzminden E-Mail: zulassung@landkreis-holzminden.de |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei bereits auf den Halter zugelassenen Fahrzeugen:
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bisherige Kennzeichenschilder
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit dem Merkmal „ZS" bzw. mit dem von Ihnen gewünschten Saisonzeitraum
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
Bei zur Zeit Außerbetrieb gesetzten Fahrzeugen oder bei Halterwechsel:
- Zusätzlich siehe: „KFZ-Zulassung Umschreibung auf einen anderen Halter“
Bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Schriftliche Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw.Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination, sofern das Kennzeichen maximal siebenstellig ist) für das Fahrzeug.
