Landkreis Holzminden

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Antrag Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Unternehmen

Hinweise

Hinweise

Hinweise zum Formular

Die Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird für das Gebiet des Landkreises Holzminden durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises erteilt.

Für das Gebiet der Stadt Holzminden mit ihren Ortsteilen ist die Stadtverwaltung Holzminden selbst zuständig.

Grundsätzliches zum Antrag

Grundsätzliches zum Antrag
Hinweise

Die Anträge müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Bei Prüfung der Anträge ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen sind auf dringende Fälle zu beschränken. Es können zum Beispiel folgende Gründe maßgebend sein:

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln,
  • termingerechte Beladung und Entladung von Seeschiffen,
  • Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungseinrichtungen oder Verkehrseinrichtungen,
  • Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebensmitteln oder Genussmitteln und Getränken,
  • Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reitturnieren und Fahrturnieren, auch mit Anhänger,
  • Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
  • Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen,
  • Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen, zum Beispiel Requisiten oder Musikinstrumente.

Ausnahmen können auch für einen kombinierten Verkehr Schiene / Straße, Verkehr vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, erteilt werden. Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte allein rechtfertigen keine Ausnahme von den Vorschriften des § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung. Die Antragstellerin / Der Antragsteller hat entsprechende Unterlagen beizubringen. Der Beförderungsweg ist vorzuschreiben, soweit das aus verkehrlichen Gründen geboten ist. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur an Kraftfahrzeuge erteilt werden, die eine Mindestmotorleistung von 5 KW (7 PS) je Tonne des zulässigen Gesamtgewichtes des Kraftfahrzeuges und der jeweiligen Anhängelast erreichen. Ausnahmegenehmigungen für den grenzüberschreitenden Verkehr dürfen nur erteilt werden, wenn feststeht, dass die deutschen und ausländischen Grenzzollstellen zu dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Ankunft an der Grenze zur Abfertigung von Lastkraftwagen-Ladungen besetzt sind.

Art der Ausnahmegenehmigung

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen zur Durchführung von Transporten

Bitte treffen Sie mindestens eine Auswahl *
Umfang der Ausnahmegenehmigung
Art der Fahrzeugeingabe

Bitte beachten Sie, dass sich der Antrag auf Ausnahmegenehmigung auf eine Zugmaschine (LKW oder Sattelzugmaschine) bezieht. Im Antrag können zudem unterschiedliche Anhänger / Auflieger für unterschiedliche Kombinationen von Gespannen angegeben werden.

Die Erfassung der diesbezüglichen Fahrzeugdaten kann auf zwei Arten erfolgen:

  • Bis zu 99 Anhänger oder Auflieger: Erfassung direkt im Assistenten
  • Bis zu 1.000 Anhänger oder Auflieger: Erfassung über eine Excel-Tabelle mit den erforderlichen Angaben

Die aufgeführten Anhänger oder Auflieger können auch in Anträgen für andere Zugmaschinen genannt werden.

Angaben zu Ihrer Person

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Anrede*
Telefon
Telefax

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von

Die Ausnahmegenehmigung wird benötigt zur Beförderung von

Transportzeitraum

Transportzeitraum

Erklärungen / Anlagen

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Hiermit bestätige ich folgende Angaben wahrheitsgemäß:
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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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